Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters zum Nocturnal Culture Night Festival
1. SICHERHEIT:
Für die Sicherheit auf den Park- und Campingplätzen sowie auf dem Festivalgelände stehen ausreichend Sicherheitskräfte bereit, die in Verbindung mit der Polizei stehen. Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch entsprechendes Personal. Bei Auftreten von Problemen sollte das Ordnungspersonal sofort angesprochen werden. Bitte befolgt zu jeder Zeit die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises. Es ist untersagt Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel),so wie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.
Der Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Besucher betritt das Konzertgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
2. PARKEN/WOHNMOBILE:
Autos haben auf dem Campingplatz keine Parkberechtigung! Anreise mit Wohnmobilen ist möglich, diese können aber nur außerhalb vom Parkgelände aufgestellt werden.
3. KOCHEN & GRILLEN:
Es gibt zur Zeit keine weiteren Einschränkungen was das Kochen und Grillen betrifft auf dem Campingplatz. Man sollte natürlich bedenken, in welcher Jahreszeit die Veranstaltung stattfindet. Wenn eine erhöhte Brandstufe von der Feuerwehr angesagt wird, werden die Ordnungskräfte höflich aber bestimmend darauf achten, dass nicht gegrillt und gekocht wird.
4.TIERE:
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist verboten.
5.ABFALL:
Bitte haltet den Campingplatz sauber! Am Anreisetag werden auf dem Zeltplatz Mülltüten mit Chips gegen einen Pfand von 5,00 € ausgegeben, welche am Abreisetag bei den entsprechenden Sammelstellen wieder eingelöst werden können.
6.GETRÄNKE:
Es werden auf dem Campingplatz keine Glasflaschen zugelassen. Da es sich um ein Parkgelände handelt und dieses auch außerhalb des Festivals gepflegt wird, bitten wir Euch um Verständnis. Glasscherben und Kronverschlüsse sind sehr schwer aus dem Naturfußboden zu entfernen und verursachen dadurch unnötige zusätzliche Kosten. Wir wollen keine unnötigen Kosten haben, da sonst in den folgenden Jahren die Eintrittspreise auf Grund der Beauftragung zusätzlicher Reinigungsfirmen steigen würden.
7.STROMAGGREGATE:
Geräte solcher oder ähnlicher Art sind nicht erlaubt!
8.TRINKWASSER:
Trinkwasser gibt es in den Sanitäreinrichtungen.
9.FEUERSTELLEN:
Auf dem Festivalgelände gibt es eine offizielle Feuerstelle, welche auch zum geselligen Zusammenkommen genutzt werden kann. Auf dem Campingplatz werden alle offenen Feuerstellen von den Ordnungskräften unterbunden.
10.SANITÄTER:
Vor Ort werden Sanitäter vorhanden sein und erste Hilfe Maßnahmen durchführen. In der nächsten Kreisstadt Borna gibt es eine Ambulanz für weitere medizinische Hilfe. Apotheken sind auch in Borna vorhanden.
11.TOILETTEN/SANITÄRANLAGEN:
Die Sanitärcamps auf den Campingplätzen verfügen über Duschen und wassergespülte Toiletten.
12. FUNDSACHEN:
Werden in der Sanitäterstation gesammelt.
13. GLASFLASCHEN, ESSEN UND TRINKEN AUF DEM FESTIVALGELÄNDE:
Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Plastikflaschen und Trinkbeutel u.ä. sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Es werden Gepäckkontrollen durchgeführt!
14. FOTO, VIDEO, TONAUFNAHMEN:
Audio- und Videoaufnahmen, professionelle Fotoapparate (Spiegelreflex-Kameras, Zusatzobjektive etc.) sind nicht gestattet und jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
15. KINDER:
Kinder unter 8 Jahren empfehlen wir, nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Rock-Festival für kleine Kinder nicht nur eine erhebliche Lautstärke-Belastung darstellt. Kinder im Alter von 8-16 Jahren benötigen ein Ticket und haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Kinderermäßigungen sind nicht vorgesehen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist natürlich auch das Jugendschutzgesetz in Kraft
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/)
16. FESTIVALBÄNDER:
Auf das Camping- und Festivalgelände kommt Ihr nur mit einem Festivalband. Alle gültigen Eintrittskarten für das NCN Festival (Tages- und Wochenendkarten), werden beim erstmaligen Einlass gegen ein Festival – Kontrollarmband umgetauscht. Die Eintrittskarten werden bei diesem Umtausch entwertet. Das Festival – Kontrollarmband wird um das Handgelenk des Besuchers befestigt.
Während der Dauer des Festivals (Tag bzw. Wochenende) berechtigt nur das jeweilig unbeschädigte und originale Festival – Kontrollarmband zum Einlass auf das Festivalgelände!
17.ROLLSTUHLFAHRER:
Toiletten für Rollstuhlfahrer stehen zur Verfügung.
Eine Begleitperson darf kostenlos mit auf das Gelände. Diese Person muss aber vorher Namentlich bei Veranstalter gemeldet sein.
18. EINTRITTSKARTEN:
Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.
19. SACHSCHÄDEN:
Der Besucher betritt das Konzertgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
20.PROGRAMMÄNDERUNGEN:
Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.